Digital Solutions GmbH

Digitale Lösungen für den Arbeitsschutz und Elektrosicherheit

Unser neuestes Produkt : www.QHSE-Bildungsportal.de 

Arbeitsschutz - Digital 

Jeder  Betreiber einer Anlage (Windpark, PV-Park, Industrieanlage, etc. muss sicherstellen, dass seine Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, die Mitarbeiter seiner Subunternehmer alle einschlägigen Aspekte der Arbeitsschutzgesetzgebung und der elektrischen Sicherheit kennen und auch einhalten.
 
Der Betreiber muss ebenfalls prüfen, ob alle Risikobewertungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften für die vorgesehen elektrischen Arbeiten erstellt wurden.

Was gehört zur Erfüllung der Betreiberpflichten?

darum Digitalisierung

Der Aufwand, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, die Mitarbeiter zu unterweisen, die entsprechenden Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen zu erstellen und aktuell zu halten ist im Verhältnis zum Ergebnis überproportional hoch. 

Hier setzen wir mit der Digitalisierung an und können diesen Aufwand für ihr Unternehmen erheblich verringern. 

Wir haben nicht nur fertige, einsetzbare Unterlagen und Inhalte zum Thema Arbeits- und Elektrosicherheit, sondern auch die zugehörigen Prozesse in unserem HSE Portal abgebildet.

Die E-Technik- und Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Parkdokumente liefern wir den Betreibern und seinen Mitarbeitern im Portal digital 24/7 . Besser geht es nicht !

Gefährdungsbeurteilung

 

Alles beginnt mit der GBU

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet (vgl. § 5 ArbSchG) vor Beginn jeglicher Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Betriebsstätten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Schulungen und Unterweisungen

 

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter ist Pflicht!

Laut ArbSchG ist vorgeschrieben, dass Mitarbeiter über „Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden müssen“. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG). 
Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund von Änderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Betriebsmittel, erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. 

Weitere Grundlagen für Unterweisungen

  •  DGUV Vorschrift 1 
  •  § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) 
  •  § 6 ArbStättV, schreiben jährliche Unterweisungen vor
  •  § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV

 

 

 

Weitere Unterweisungen auf Anfrage

Übertragung von Verantwortung durch  Unterweisungen für E-Technik

 

Anlagenbetreiber (DIN VDE 0105-100) ist:

Betreiber oder eine von ihm beauftragte, natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Betriebsstätte wahrnimmt 

Wenn niemand anders benannt wurde, trägt der Anlagenbetreiber die gesamte Anlagenverantwortung!

 

 

Weitere Unterweisungen auf Anfrage

Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen

 

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind Dokumente, die dies sehr klar definieren und auf Gefahren und Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten oder Betriebsmittel hinweisen. Sie folgen einem einheitlichen Aufbau, der von den Berufsgenossenschaften vorgegeben wird. 

Hinweise auf die Notwendigkeit einer Betriebsanweisung finden sich in: UVV, ArSchG, uvm.

Weitere Betriebsanweisungen auf Anfrage

Arbeitsanweisungen

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen (GBU), nach der Risikobewertung und der angemessenen Maßnahmenwahl bilden die Grundlage der Arbeitsanweisung gemäß § 12 ArbSchG.
Organisatorische und persönliche Maßnahmen müssen in Arbeitsanweisungen verschriftlicht werden.

Nachweispflichten erfüllen

 

Dokumentation der Unterweisungen, Betriebsanweisungen etc. ist Pflicht

Verantwortung als Betreiber wahrnehmen Übertragung von Arbeiten darf ausschließlich an fachlich und persönlich geeignete Personen vorgenommen werden (bei Fehlern droht ein Auswahlverschulden).

Unterweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache abgehalten und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.

Arbeitsmittel / PSA verwalten

 

Die PSA und die Arbeitsmittel können im System je Mitarbeiter zugeordnet werden.

Unterlagen über den Wind/PV Park

 

Gute Unterlagen sind für das sichere Arbeiten notwendig

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Schaltunterlagen
  • Notfallmappen
  • Betriebsanweisungen
  • etc.